Die Bedingungen für die Beförderung und Versetzung von Bediensteten der Justizvollzugsanstalten und der Untersuchungshaftanstalten haben sich geändert

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Die vom Justizministerium ausgearbeitete "Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderung und den Titelwechsel des Personals der Generaldirektion für Gefängnisse und Haftanstalten (CTE)" wurde im Amtsblatt veröffentlicht.